Beschwerde von UD...!

Hallo Leutz,
ich habe mir bei united-domains eine domain bestellt und dort ein subdomain Service angeboten. Jedoch habe ich jetzt eine Beschwerde via Email erhalten:

Sehr geehrter ***,

unter einer bei Ihnen eingerichteten Subdomains werden unzulässige
Schadprogramme verbreitet. Wir haben hierzu bereits mehrere Beschwerden
vorliegen; eine fügen wir die E-Mail bei.

Wir forden Sie auf, die Verfügungstellen und Verweis auf § 202c StGB
unverzüglich zu unterbinden und uns die beiliegende Unterlassungserklärung
zukommen zu lassen.

Sofern wir Ihrerseits keine Reaktion bis zum 

Freitag, 05.09.2008, 14:00 

verzeichnen können, werden wir die komplette Domain sperren.

Zusätzlich fordern wir Sie auf, z.B. ***** die Verbreitung
von urheberrechtlich geschützem Material zu unterlassen. Die Aufforderung
bezieht sich auch auf weitere Rechtsverletzungen unter anderen Subdomains.

In diesem Zusammenhang erinnern wir an unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der
united-domains AG sind. Danach sind Sie verpflichtet, vor Registrierung einer
Domain die Rechtslage zu prüfen. Für den Fall der Verletzung von Rechten
Dritter durch die Domain haften Sie für sämtliche der united-domains AG
entstehenden Schäden. Ein solcher Sachverhalt kann unter Umständen eine
Vertragsstrafe in Höhe von € 5.200,- begründen. 

Ja bei 5.200€ da denk man lieber nochmal nach…

Bis jetzt habe ich volgendes gemacht:

  • Alle Subdomains gelöscht
  • Email an die geschrieben, dass alles gelöscht wurde

Was meint ihr was ich noch machen soll???

Marlin

Jetzt hoffen und beim nächsten mal deutlich mehr überlegen.

haste wenigstens geguckt wer das war bevor du sie gelöscht hast? wenn nein… aua :smiley:

Irgendwie klingt diese Aufforderung sehr merkwürdig. Hast du die angehängte „Beschwerde“ geöffnet? Lebt dein Computer noch? ;ugl

Was ist an der E-Mail merkwürdig. Du bist für deinen Subdomaindienst haftbar, das ist alles. Und nun musst du eine Unterlassungserklärung abgeben, dass du nicht wieder so etwas machst.

eine weitere Frage ist, ub du als UDAG-Kunde so einen Dienst überhaupt anbieten darfst…

Eigentlich sind
solche Schreiben / Maßnahmen sind in elektronischer Schriftform nicht rechtskräftig.

Von wem kam diese E-Mail?

Also wenn das von einer öffentlichen Körperschaft kommt, kannst die E-Mail sofort löschen.

Denn dann handelt es sich um eine Anhörung, DIE schriftlich erfolgen muss.
Also nicht elektronisch!

Die sind rechtskräftig, warum auch nicht?

Lösch einfach deinen Subdomaindienst gib ne Unterlassungserklärung ab und dann hat sich das.